Rechtsstreitigkeiten sind teuer, langwierig und verursachen hohe Kosten: Recht haben und Recht bekommen – das ist leider oft eine
finanzielle Frage
. Denn auch ein berechtigter Anspruch lässt sich nur durchsetzen, wenn man die nötigen Mittel dafür aufbringt.
Mittelständische Unter- nehmer bevorzugen es häufig, ihre Liquidität für ihr eigentliches Geschäft zu verwenden, statt kostbare Mittel in einen Prozess bei Gericht zu investieren, dessen Dauer und Kosten für sie zu ungewiss und nicht überschaubar sind.
Rechtsschutz- versicherungen über- nehmen nicht bei allen juristischen Streitfällen die Kosten
(z.B. Erbschafts- und Scheidungsprozesse).
Staatliche Prozess- kostenhilfe kommt oft nicht zum tragen. Unterstützung von der eigenen Hausbank ist auch nicht zu bekommen.
In den USA ist das Problem
markt- wirtschaftlich
gelöst. Rechtsanwälte können dort erfolgsabhängig arbeiten. Ist das Verfahren erfolgreich, dann haben Sie ihren finanziellen Vorteil. Geht das Verfahren negativ aus, so erhalten die Anwälte kein oder nur ein geringes Honorar.
Für deutsche Rechts- anwälte ist diese Handlungsweise nach geltendem Standes- recht nicht gestattet.
Deshalb haben sich hierzulande
Prozessfinanzierungs- gesellschaften
(PFG)
etabliert, die als Geschäftsbesorger
Erlösbeteiligungen
vereinbaren können. Rechtsberatung dürfen aber auch PFG`s nicht leisten.
Mit einer PFG bekommen Sie einen finanzkräftigen Partner an Ihre Seite, der alle Kosten übernimmt, die Ihnen für die Prozessführung nach den Kostengesetzen entstehen.
Das sind:
- Vorschüsse für den Rechtsanwalt und das Gericht
- Kosten für Zeugen und Sachverständige
- Kostenerstattungs- ansprüche der Gegenseite
- Vollstreckungskosten
Der Anspruchssteller kann ohne finanzielles Risiko klagen
.
Er behält seine wirtschaftliche Flexi- bilität und kann seine finanziellen Ressourcen vollständig für private und geschäftliche Zwecke verwenden.
Hilfreich kann es gelegentlich auch sein, wenn die Finanzierung durch eine PFG offen gelegt wird, so dass der Gegner die finanzielle Stärke der Klägerseite und die Ernsthaftigkeit der Klage erkennt.
Grundsätzlich können sowohl außerge- richtliche Verhand- lungen, als auch bereits bei Gericht anhängige Prozesse und Schieds- verfahren finanziert werden.